Haben Normen, Gesetze oder andere juristische Materialien für das Sammlungsgebiet eines Kunden eine besondere Bedeutung, so kann dieser Bestand als Hilfsmittel der Erschließung genutzt werden. Dabei dient die Datenstruktur mit vielfältigen Verknüpfungen auch dazu, die zeitliche Entwicklung einer Norm und sachliche Verweisungen, etwa bei Gesetzen, eine Reihe von Normen verändern, abzubilden. Ein Verfahren für die Verlinkung der einzelnen Rechtsmaterialien, Gesetze, Paragraphen usw. zu juristischen Werktiteln aus der GND im aDIS/BMS Katalog kann eingerichtet werden.